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Ihr Leitfaden durch den Immobilien-Dschungel!

Tauchen Sie ein in unsere FAQ-Seite, um schnell und einfach Antworten auf Ihre Immobilien-Fragen zu erhalten.

Ihre persönlichen Daten haben sich geändert, teilen Sie uns diese ganz einfach in unserem Kontaktformular mit.

  • Namen
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Bankverbindung (nur in Verbindung mit einem SEPA-Lastschriftmandat)

Alternativ können Sie uns die Änderung Ihrer Daten auch per E-Mail oder Post mitteilen. Bitte beachten Sie, dass für die Änderung Ihres Namens ein amtliches Dokument erforderlich ist.

Das kann verschiedene Gründe haben, hier sind die häufigsten:

  1. als Folge der Nebenkostenabrechnung: Nachzahlungen aus dem Vorjahr können zu einer Erhöhung Ihrer Vorauszahlung führen, während Guthaben aus dem Vorjahr in der Regel zu einer Reduzierung der Vorauszahlung führen.
  2. Vorhersehbare Kostenänderungen, wie beispielsweise Änderungen der Energiepreise.

Weitere Gründe für eine Veränderung der Miethöhe könnten sein:

  • Grundmietanpassung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
  • Grundmietanpassung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen.


Ein SEPA-Mandat ermächtigt uns, regelmäßig anfallende Rechnungen, wie Ihre Miete, mittels des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens automatisch von Ihrem Konto einzuziehen, sofern Sie dies gestatten. Als Kunde müssen Sie sich um nichts weiter kümmern und zahlen immer pünktlich. Sie können ein SEPA-Lastschriftmandat auf verschiedene Weisen erteilen.

 

Eine Möglichkeit besteht darin, unseren Kundenservice zu kontaktieren. In diesem Fall senden wir Ihnen gerne per Post ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zu.


Für jeden Mietvertrag, den Sie besitzen, wie zum Beispiel einen Wohnungsmietvertrag oder einen Garagenmietvertrag, ist jeweils ein separates SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, sofern Sie den Einzug Ihrer Mietzahlungen durch uns wünschen.

Bitte teilen Sie uns schriftlich Ihre neue Bankverbindung mit. Falls wir bereits mittels SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen, benötigen wir zudem ein neues SEPA-Mandat von Ihnen.


Für jeden Mietvertrag, den Sie besitzen, wie zum Beispiel einen Wohnungsmietvertrag oder einen Garagenmietvertrag, ist jeweils ein separates SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, sofern Sie den Einzug Ihrer Mietzahlungen durch uns wünschen.

Die Mietzahlung ist immer zum 3. Werktag eines Monats fällig.

Es gibt viele Anliegen, die Sie direkt telefonisch erledigen können. Jedoch bitten wir Sie, aus rechtlichen Gründen, folgende Anliegen immer schriftlich an uns zu richten:

  • Vertragsänderungen (z. B. Namensänderung oder Entlassung aus dem Mietvertrag)
  • Änderung Ihrer Bankverbindung
  • Kündigung Ihres Mietvertrages (Achtung: Alle Vertragspartner müssen die Kündigung unterschreiben)
  • Beschwerden
  • Einspruch zur Nebenkostenabrechnung
  • Anfrage zur Mietminderung

Die Mietbescheinigung ist ein Dokument, auf dem Informationen wie die Größe der Wohnung und die Höhe der Miete vermerkt sind. 

 

Sie können eine Mietbescheinigung auf einfache Weise über den Kundenservice anfordern.

Für die Meldung einer Reparatur können Sie gerne unseren Kundenservice nutzen. Hier können Sie uns alle erforderlichen Informationen übermitteln.

Ob das möglich ist, prüfen wir gerne im Einzelfall. Bitte nutzen Sie für die Anfrage unseren Kundenservice. Dort können Sie alle benötigten Angaben übermitteln.

Der Hauptmieter der Wohnung ändert sich? Wenn der Mietvertrag auf Sie als neuen Hauptmieter umgeschrieben wurde, benötigen wir ein neues SEPA-Mandat von Ihnen. Bitte beachten Sie, dass für jeden einzelnen Vertrag ein separates Mandat erforderlich ist. Wenn Sie die Miete lieber per Dauerauftrag zahlen möchten, bitten wir Sie, die jeweiligen Bankverbindungen pro Vertrag zu berücksichtigen, da jeder Vertrag eine eigene Bankverbindung besitzt. Mit der Übernahme des Mietvertrages sind Sie für die reibungslose Führung des Mietkontos verantwortlich und haften für eventuelle Forderungen aus nicht gezahlten Mieten oder Vorauszahlungen.


Im Falle des Todes des Hauptmieters und wenn Sie als Erbe das Nebenkostenguthaben oder etwaige Guthaben ausgezahlt bekommen möchten, benötigen wir einen entsprechenden Erbnachweis wie einen Erbschein, ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus. Bitte teilen Sie uns auch schriftlich eine gültige Bankverbindung mit. Die Auszahlung wird geprüft und gegebenenfalls direkt veranlasst.

Wenn Sie neben Ihrer Wohnung auch einen Stellplatz oder einen Garten angemietet haben und diesen kündigen möchten, reichen Sie bitte eine separate Kündigung ein. Diese sollte klar angeben, dass Sie die Garage, den Stellplatz oder den Garten kündigen möchten.

Auf Anfrage ist das nach Prüfung in manchen Fällen möglich. Dazu reichen Sie bitte immer eine schriftliche Anfrage unter Angabe Ihrer Vertragsnummer ein. Alle Vertragspartner, die die Kündigung unterschrieben haben, müssen auch diese Anfrage unterzeichnen.

In der Regel hat ein Vermieter das Recht, die Kaution für eventuelle nachträgliche Forderungen bis zu sechs Monate nach Vertragsende einzubehalten. Wir streben jedoch danach, Ihnen die Kaution nach der Endabnahme so schnell wie möglich  zurückzuerstatten. Dazu überprüfen wir unter anderem, ob Ihr Mietkonto ausgeglichen ist und ob Sie uns die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben haben. Selbstverständlich benötigen wir auch Ihre Bankverbindung. Falls uns diese nicht vorliegt, werden unsere Mitarbeiter Sie darum bitten. Um Fehler bei der Überweisung zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie uns Ihre Bankverbindung immer schriftlich mitteilen.

Darunter versteht man Kosten, die dem Eigentümer der Wohnung laufend entstehen. Jeder Mieter zahlt monatliche Vorauszahlungen, die einmal jährlich mit den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet werden. Die Umlage der Kosten ist im Mietvertrag festgelegt.

Eine genaue Auflistung der Nebenkosten finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Trotz einer Gutschrift in der Abrechnung kann sich die neue monatliche Vorauszahlung aus folgenden Gründen erhöhen:

  1. Abgerechnete Kosten aus dem Vorjahr: Wenn abgerechnete Kosten aus dem Vorjahr höher waren als die ursprüngliche Vorauszahlung, kann eine höhere Vorauszahlung erforderlich sein, um zukünftige Kosten angemessen zu decken.
  2. Zwischenzeitliche Kostensteigerungen: Wenn es zwischenzeitliche Kostensteigerungen gab, zum Beispiel aufgrund gestiegener Betriebskosten, kann eine Anpassung der Vorauszahlung erforderlich sein, um diese zusätzlichen Kosten abzudecken.

Die Erhöhung der Vorauszahlung trotz Gutschrift dient dazu, Sie vor eventuellen Nachforderungen zu schützen und sicherzustellen, dass die laufenden Kosten angemessen gedeckt sind.

Sie dient dazu, ein harmonisches Miteinander in der Nachbarschaft zu gewährleisten, indem sie über die wichtigsten Regeln informiert. Sie ist Bestandteil des Mietvertrages.

Es ist wichtig, das Gespräch zu suchen und das Problem ruhig und sachlich zu besprechen. Manchmal ist sich der Nachbar der Störung gar nicht bewusst und eine gemeinsame Lösung kann gefunden werden. Wir möchten ein harmonisches Miteinander für unsere Mieter fördern. Allerdings können in manchen Fällen nur bedingt helfen, da bestimmte Aktivitäten wie Duschen gesetzlich rund um die Uhr erlaubt sind.


Wenn ein Gespräch mit dem Nachbarn nicht möglich ist oder die Störungen weiterhin bestehen, können Sie sich natürlich an uns wenden. Im Falle einer Lärmbeschwerde ist es hilfreich, ein detailliertes Lärmprotokoll zu führen und uns zur Verfügung zu stellen.

Durch gründliches Trennen schonen Sie unsere Ressourcen und tragen zur Verbesserung der CO2-Bilanz bei. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass das zuständige Entsorgungsunternehmen bei falscher Befüllung die Abfalltonnen nicht entleert. Für notwendige Sonderleerungen werden die anfallenden Kosten auf die Mieter umgelegt.

Es ist wichtig, den jeweiligen Versorgern für Strom mitzuteilen, dass Sie umziehen. Falls die Versorgung am neuen Wohnort weiterhin gewünscht ist, genügt es, die neue Adresse zu übermitteln. Es kann jedoch auch sinnvoll sein, die Angebote verschiedener Versorger zu vergleichen und gegebenenfalls einen Wechsel in Betracht zu ziehen. Bei der Endabnahme Ihrer alten Wohnung sollten Sie unbedingt die Zählerstände von Strom notieren oder fotografieren, um sie Ihrem Versorger mitteilen zu können. Falls Sie keine Möglichkeit zum Notieren haben, werden die Zählerstände auch auf dem Endabnahmeprotokoll festgehalten.

haben SIe noch weitere Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder die E-Mail-Adresse.